Die Einführung und Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) läuft ab dem 1. Oktober 2011. Seit Anfang 2011 läuft der Basis Roll Out und die Ärzte erhalten bis zu 850,00 € Zuschuss von der KV für die Beschaffung unserer stationären und mobilen Lesegeräte (inkl. Installationspauschale). Alle unsere Geräte entsprechend in vollem Umfang den Zulassungs- und den Förderungsbedingungen und sind kurzfristig lieferbar.
Unsere Kunden fragen uns oft, ob ihre bisherigen Chipkartenlesegeräte auch für die neue eGK geeignet sind, oder welche Geräte in Zukunft zu verwenden sind. Unsere Ingenieure haben für die Planungsgesellschaften der Ärzte, Apotheker und Kassen (zunächst Protego, heute die gematik in Berlin) fachberatend wesentliche Zuarbeiten seit Beginn der Planungen im Jahr 2003 geleistet. Ingenico Healthcare verfügt damit über den größten Erfahrungsschatz im Hinblick auf die zukünftigen Techniken.
Mit der Einführung der neuen eGK werden Ärzte wie Patienten von vielen Vorteilen der neuen Technik profitieren. Nach heutigem Stand der Spezifikationen benötigt eine Arztpraxis daher in Zukunft über das Chipkartenlesegerät hinaus noch weitere wichtige, sicherheitsgebende Komponenten zur Ausschöpfung der gesamten geplanten Funktionalität. Hierbei sind insbesondere der vielfältig nutzbare Arztausweis in Form einer Chipkarte (HBA), der Konnektor (Netzzugangsrechner) als sicherer Zugang zur Telematikplattform, sowie eine entsprechende Praxis EDV zu nennen. Bis zum Einsatz dieser Komponenten können Sie mit Ihrem HML 5010 oder HML 5021 weiterarbeiten ( sollten Sie noch mit Lesegerät und Drucker arbeiten, bietet sich heute unser ORGA 920 M plus eGK mit Druckfunktion an).
Um eine zügige Ausgabe der neuen Karten zu ermöglichen, wird das Chipkartenlesegerät zunächst entweder wie bisher direkt über die serielle oder über die USB Schnittstelle mit der Verwaltungssoftware verbunden. Die Zulassung der gematik hierfür lautet „eHealth BCS Gerät“. Erst in einem späteren Schritt, mit der Installation des Konnektors, müssen die Geräte an das LAN (örtlich begrenztes Netzwerk) angeschlossen werden. Dies wird als Migration bezeichnet. Die Geräte müssen dann den eHealth KT Standard der gematik erfüllen und über das SICCT Protokoll im lokalen Netzwerk kommunizieren. Das ORGA 6041 L eGK eHealth BCS von Ingenico Healthcare ist derzeit das einzige Gerät mit dem SICCT Protokoll 1.20, und befindet sich bei der gematik im Test. Wann ein Leistungserbringer zu einer EDV Ausstattung mit Konnektor und online Anbindung migriert, ist noch nicht zeitlich festgelegt und nach heutigem Stand auch freiwillig für den Heilberufler. Die umfangreichen Erprobungen hierzu werden von der gematik koordiniert.
Die von uns neu entwickelten Terminals (ORGA 6041L und 920M) erfüllen die Anforderungen der KBV und gematik. Sie sind Stecker-kompatibel zu allen am Markt existierenden Praxisverwaltungsprogrammen. Die Erfahrung aus über 300.000 verkauften Chipkartenlesegeräten im deutschen Gesundheitswesen ist in die Entwicklung der neuen Produkte eingeflossen. 55.000 Terminals der Baureihe HML 5010 sind schon heute von der gematik als MKT+ Terminal zugelassen und können übergangsweise die neue eGK verarbeiten.
Hinweise zur eGK Kompatibilität, Voraussetzung ist immer die Unterstützung durch die Praxisverwaltungssoftware !
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Produkt
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KVK lesen
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eGK lesen
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Digitale Signatur
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MKT+
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Lieferbar ? Stand: 11/2011
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Zulassung gematik **
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HML 865
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430 speichern
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Nein
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Nein
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Nein
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Nein
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Nein
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HML 5010 KV1
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Ja
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Ja
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Ja
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Ja
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Nein
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Ja
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HML 5021/5040
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Ja
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Ja
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Ja
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Ja
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Nein
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Ja
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ORGA 6041 L eGK BCS
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Ja
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Ja
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Ja
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Ja
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Ja
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Ja
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ORGA 910 M
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250 speichern
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Ja Tischgeräte Modus
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Nein
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Ja
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Nein
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Ja
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ORGA 920 M eGK*
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200 speichern
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128 speichern
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Nein
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Ja
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Nein
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Ja
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ORGA 920 M plus eGK*
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200 speichern
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200 speichern
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Nein
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Ja
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Ja
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Ja
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| ORGA 930 M eGK* |
200 speichern |
200 speichern |
Nein |
Ja |
Ja |
Ja |
KVK = herkömmliche Versichertenkarte (Speicherkarte), eGK = zukünftige elektronische Gesundheitskarte (Prozessorkarte)
* = die gematik hat die Gesamtspeicherplatzmenge für eGK auf 200 begrenzt
** = die gematik Zulassung kann Beschränkungen beinhalten
Bitte beachten Sie, dass wir diese Aussagen immer nur vor dem Hintergrund der sich in der Abstimmung befindlichen Spezifikationen und sonstigen Vorgaben machen können, Änderungen sind also immer noch möglich.