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Benötige ich eine Komfort- oder Stapelsignatur ?

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Was versteht man unter Komfort- oder Stapelsignatur und wann benötige ich diese ? Lesen Sie hier, was wir Ihnen bieten.

Die Komfortsignatur soll, so sagt es ja schon der Name, eine einfache Umsetzung der bisher als lästig empfundenen Signatur per 6-stelliger PIN ermöglichen. Im Klartext wird also die 6-stellige PIN durch ein anderes Verfahren ersetzt. Das von der Industrie vorgeschlagene Verfahren des Fingerprints mittels eines Sensors wurde bisher nicht zugelassen. Unter der Annahme, dass eine Signatur auch an einem Arbeitsplatz erfolgen kann, an dem sich kein Chipkartenterminal befindet, macht es durchaus Sinn, ein Verfahren zu genehmigen welches an jedem Arbeitsplatz erfolgen kann. Hierzu gibt es einen Vorschlag der gematik mittels einem Fingerprintsensor, welcher auch auf den öffentlichen Messen bei den Vorstellungen der gematik gezeigt wird.

Ein weiteres Verfahren wäre der Einsatz einer kontaktlosen (z.B. RFID) Karte, die über einen speziellen Leser gelegt (nicht gesteckt) wird. Dieser Leser kann intern im Gerät oder extern am Terminal, oder auch am PC angeschlossen sein. Grundsätzlich ist zusätzlich zu dieser Karte eine 4-stellige PIN erforderlich. Unklar ist derzeit, ob diese PIN vom Arzt (auf seine Verantwortung) abgeschaltet werden kann. Das Verfahren mittels berührungsloser Karte ist patentbehaftet und es ist unklar, ob und wie dies verwendet werden kann.

Neben der Komfortsignatur gibt es die Stapelsignatur. Diese ermöglicht dem Arzt per HBA und PIN eine bestimmte Anzahl von Signaturen für den jeweiligen Tag freizuschalten. Dies ist sinnvoll, da auf Rezepten mit mehreren Medikamenten jedes Medikament einzeln signiert werden muss. Liegt aber eine Freischaltung von z.B. 50 Signaturen im System vor, kann dies einfach aus dem System heraus erfolgen. Dieses Verfahren wurde in den Testregionen bisher unterschiedlich bewertet. Hierbei hat großen Einfluß die Umsetzung des "Workflows" durch den jeweiligen EDV-Anbieter.

Die gematik ist für die Ausgestaltung der Vorgaben verantwortlich. Dieser Prozeß ist noch nicht abgeschlossen. 

Für den Anwender ergeben sich folgende Fragen:

  • Wann benötige ich die Komfortsignatur ?

    Derzeit nicht, da ohne Konnektor, HBA und einem angepaßten EDV System keine Signatur erfolgen kann. Für die Signatur von elektronischen Rezepten gibt es derzeit keinen konkreten Zeitplan (frühestens ab 2015). Die erste Anwendung, bei der eine elektronische Signatur erforderlich sein wird, ist der elektronische Arztbrief. Liegt Ihr Interesse auf dieser Art der Arzt-Kommunikation, dann müssen Sie mit Ihrem EDV-Anbieter klären, ob er diese Funktionalität unterstützt. 
      
  • An welchem Arbeitsplatz werde ich später signieren ?

    Wir vermuten, das im Basis-Roll-Out geförderte Gerät wird in der Anmeldung verbleiben. Es wird später nicht am Konnektor angeschlossen werden, sondern als "Ersatzgerät" weiterin lokal mit der EDV (aus Sicherheitsgründen jederzeitiges Einlesen der KVK/eGK möglich) verbunden bleiben. Wenn die Praxis "Online" geht, (den Zeitpunkt bestimmt der Arzt), werden weitere Geräte erforderlich, um dann in den Behandlungsräumen oder Arbeitszimmern die Funktion der Signatur zu ermöglichen. Das Signieren des Arztes wird nicht in der Anmeldung erfolgen. Kleinpraxen oder Einzelpraxen werden den Aufwand und die Kosten für Signaturvorgänge vorraussichtlich nicht tragen können.

  • Ist das "Abschalten" der 4-stellige PIN jeden Morgen rechtens ?

    Das Umgehen von Sicherheitsvorgaben wird in diesem Fall mit der "Sicheren" Umgebung Arztpraxis begründet. Da dies allgemein akzeptiert ist, stellt sich natürlich die Frage, ob dann nicht auch einfachere Verfahren (kein zusätzlicher Token/RFID-Karte), wie z.B. aus der EDV heraus, mit Fingerprintsensor und Andere zur Anwendung kommen können. Praxisgerecht wäre es, den Vorgang des elektronischen Rezeptes, auch durch das Praxispersonal (SMC-A) auszuführen. Die Einbindung des Praxispersonals ist heute üblich und der Arzt entscheidet heute schon, auf welche Art er das Papier-Rezept erstellt. 

  • Kann ich heute schon ein Gerät mit Komfortsignatur kaufen ?

    Zur Zeit gibt es keine Stellungnahme der gematik zu dieser Thematik. Heutige eHealth BCS Terminals müssen gem. der Zulassung nicht mehr ausgetauscht werden. Dies hat dazu geführt, dass Hersteller von Geräten mit Komfortsignatur einen späteren Austausch befürchten müssen. Aus unserer Sicht haben Geräte mit Komfortsignatur heute nicht abschätzbare Folgekosten für (möglichen Austausch, RFID Karte, Antragsverfahren, EDV Anpassungskosten). Wir möchten Ihnen die Komfortsignatur dann anbieten, wenn diese benötigt wird und Ihnen auch die damit verbundenen Kosten eindeutig mitteilen. Das kann zuverlässig erst nach Abschluß der Testregionen und finalen Festlegung der Vorgaben durch die gematik erfolgen, alles andere wäre unseres Erachtens unlauter.

Zusammenfassung

Da Sie eine Komfortsignatur erst benötigen, wenn dies Ihre EDV unterstützt sowie Sie "Online" sind mit HBA und SMC-B, können Sie dieses Thema getrost später angehen. Das elektronische Rezept kann erst kommen, wenn es ausgetestet ist und die Infrastruktur dafür steht. Wir sehen dies nicht vor 2015. Die unklare Lage bezüglich Zulassung und Anforderungen werden sich geklärt haben, wenn dies benötigt wird. Ein separates Verfahren, unabhängig vom Chipkartenterminal, wird sich dann wahrscheinlich durchsetzen.